Nutzerordnung

für den Kleintierfriedhof Bad Sassendorf, Ortsteil Beusingsen, Schmiedeweg 4

  1. Allgemeines
  2. Begräbnis
  3. Grabstätten
  4. Entgelte
  5. Haftung

Wir wollen hier Menschen die Möglichkeit geben, ihr Haustier in Würde zu bestatten.
Oft ist dieses Tier mehr gewesen als nur ein Haustier, langjähriger Freund und Begleiter, ein Teil der Familie. Um diese Würde zu wahren und Missverständnisse zu vermeiden, haben wir die wichtigsten Punkte in dieser Nutzerordnung zusammengefasst.

Hier finden Sie die Nutzerordnung nochmal als PDF zum herunterladen! (12 KB)

1. Allgemeines

Dieser privat betriebene Tierfriedhof unterliegt den Gesetzen des Landes NRW, es besteht kein Anspruch auf Begräbnis.
Der Tierfriedhof kann bis zum Einbruch der Dunkelheit besucht werden, er wird nicht verschlossen. Jeder hat sich auf dem Tierfriedhof der Würde des Ortes angemessen zu verhalten. Einfriedungen dürfen nicht überstiegen und Grabstätten nicht unbefugt betreten werden. Lärm ist zu vermeiden. Abfälle sind in entsprechenden Behältern zu entsorgen und nach kompostierbaren und nicht kompostierfähigen Abfällen zu trennen.
Den Anordnungen des Friedhofspersonals ist in jedem Fall Folge zu leisten. Bei Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter, die Ihnen gerne behilflich sind.

2. Begräbnis

Das Begräbnis bedarf einer Terminabsprache mit der Friedhofsverwaltung. Eine Aufbewahrung des Tieres, bis zu einem späteren Begräbnis, ist im Kühlraum des Betreibers möglich. Preise und Liegezeiten entnehmen Sie bitte der gesondert beigefügten Preisliste.
Behältnisse für das Begräbnis der Tierkörper und –aschen dürfen sowohl Textilien als auch Holzkisten und –särge, Kartons und Urnen sein. Auf Wunsch halten wir eine Auswahl an Behältnissen zur Verfügung. Preise dafür finden sie in einer gesonderten Preisliste.
Die Behältnisse dürfen keine umweltschädlichen Stoffe enthalten (z.B. schwermetallhaltige Zusatzstoffe, Imprägnier- und Holzschutzmittel, halogen-organische Verbindungen, Kunststoffe) und müssen sich im Laufe der Ruhefrist zum großen Teil auflösen.
Das Ausheben und Verfüllen der Gräber erfolgt durch die Friedhofsverwaltung und ist in der Nutzungsgebühr enthalten.

3. Grabstätten

Die Mindestruhefrist richtet sich nach der Größe der zu bestattenden Tiere und wird vor dem Begräbnis mit der Friedhofsverwaltung besprochen.
Die Gräber dürfen individuell gestaltet werden. Um ein einheitliches Bild zu gewährleisten, wird Ihnen ein Rahmen vorgegeben. Unsere Mustergräber können Ihnen Anregung geben.
Die gewählte Gestaltung und Unterhaltung muss Größe und Ort der Grabstätte entsprechen und darf andere Gräber und freie Flächen nicht beeinträchtigen.
Beim Grabschmuck gilt der Grundsatz, der ökologischen Verträglichkeit, auch hier sind umweltschädliche und nicht vergängliche Stoffe nicht gestattet. Ein Einsatz chemischer Mittel zur Grabpflege ist untersagt.
In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon nach vorheriger Zustimmung durch die Friedhofsverwaltung im Einzelfall abgewichen werden.
Gegen Entgelt, kann ein Gärtner mit der Grabpflege beauftragt werden. Um das Gesamtbild zu wahren, wird der Gärtner von der Friedhofsverwaltung benannt. Dies soll das Einhalten der Friedhofsordnung gewährleisten.
Grabmale dürfen nur aus vergänglichen Materialien wie Holz, Stein oder Eisen sein. Künstlich hergestellte Grabmale aus granuliertem Steinmaterial unter Verwendung von chemischen Bindemitteln sind nicht zugelassen.

4. Entgelte

Preise und Entgelte finden sie in der gesondert beigefügten Preisliste.

5. Haftung

Der Friedhofsbetreiber haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung des Friedhofs und seiner Anlage, durch dritte Personen, Tiere oder höhere Gewalt verursacht werden.
Ein Winterdienst wird nicht betrieben.


Bad Sassendorf, Oktober 2011

Die Friedhofsverwaltung